In Österreich gibt die Fernmeldebehörde die gesetzlichen Grundlagen für den Remote-Betrieb vor. Die Bewilligung erhält man eigentlich ohne Probleme. Das Vorgehen ist wie folgt:

  • Beim Fernmeldebüro ist entweder der “Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunkbewilligung” oder der “Antrag auf Änderung der Amateurfunkbewilligung einzureichen.                                                 

                                                         

  • Das Fernmeldebüro bearbeitet den Antrag meistens innert wenigen Wochen und stellt dem Funkamateur die neue Amateurfunkbewilligung zu. In der neuen Amateurfunkbewilligung sind Auflagen für den Remote-Betrieb aufgeführt.
  • Der Missbrauch der Amateurfunkstelle ist technisch zu verhindern (Passwortvergabe, Mikrofon entfernen, usw.)
  • Die Verwendung der Amateurfunkstelle als Remotefunkanlage ist ausschliesslich nur dem Funkamateur gestattet, für den die Amateurfunkbewilligung ausgestellt worden ist. Beispiel: Wenn die XYL, welche im gleichen Haushalt lebt und eine Amateurfunkbewilligung ohne den Remote-Zusatz besitzt, darf die Anlage nicht als Remotefunkanlage benützen. OM wie auch XYL müssen je eine Remote-Bewilligung haben.
  • Es ist technisch eine Schutzschaltung vorzusehen, dass im Falle einer ungewollten Aussendung die Amateurfunkstelle ausser Betrieb genommen werden kann. Dies kann zum Beispiel eine SMS-Steckdose oder WLAN-Steckdose sein, mit welcher die Anlage aus der Ferne stromlos gemacht werden kann.